Kennzeichen behalten oder hinterlegen – was geht wann?
Kurz gesagt: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie bei der Abmeldung beantragen, dass Ihr Kennzeichen bis zu zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird. Ein Wunschkennzeichen bleibt Ihnen während seiner 15-jährigen Geltungsdauer ohnehin erhalten. Die Hinterlegung ist dagegen für Autos gedacht, die Sie behalten und nur vorübergehend nicht nutzen.
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Rund um das Kennzeichen gibt es drei Möglichkeiten, die im Alltag gern durcheinandergeraten:
- Freihaltung bei der Abmeldung: Das Auto wird abgemeldet, das Kennzeichen wird für ein anderes Fahrzeug reserviert. Das ist der typische Fall beim Verkauf.
- Hinterlegung: Das Auto bleibt zugelassen, die Tafeln werden vorübergehend bei der Zulassungsstelle abgegeben – etwa, wenn Sie das Auto im Winter nicht nutzen.
- Wunschkennzeichen: ein persönliches Recht auf eine bestimmte Buchstaben-Ziffern-Kombination, das 15 Jahre gilt – unabhängig davon, welches Auto gerade darauf zugelassen ist.
Kennzeichen beim Verkauf freihalten
Beim Verkauf wird das Auto von Ihrem Namen abgemeldet. Dabei können Sie laut oesterreich.gv.at beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird – für längstens zwölf Monate. Die Bedingung: Das neue Fahrzeug muss bei derselben Zulassungsstelle angemeldet werden, bei der das alte abgemeldet wurde.
Das ist praktisch, wenn Sie in absehbarer Zeit ein anderes Auto kaufen und Ihr gewohntes Kennzeichen weiterverwenden möchten. Sagen Sie bei der Abmeldung ausdrücklich dazu, dass Sie die Freihaltung wünschen, und merken Sie sich, bei welcher Zulassungsstelle Sie waren.
Wichtig: Die Kennzeichentafeln gehören zu den Unterlagen, die bei der Abmeldung vorzulegen sind. Übergeben Sie dem Käufer die Tafeln nicht einfach mit dem Auto, solange es noch auf Sie zugelassen ist. Der ÖAMTC erinnert daran, sicherzustellen, dass Kennzeichentafeln nicht missbraucht werden können. Wie die Abmeldung abläuft, lesen Sie im Ratgeber Auto abmelden.
Die Hinterlegung: für Autos, die Sie behalten
Die Hinterlegung ist kein Weg für ein verkauftes Auto, sondern für eines, das Sie vorübergehend stilllegen wollen. Laut oesterreich.gv.at gilt:
- Dauer: Die Kennzeichentafeln können bis zu einem Jahr hinterlegt werden, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder wenn Sie das Auto im Winter nicht brauchen.
- Zuständig: eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist.
- Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis, Kennzeichentafeln, Zulassungsbescheinigung, bei Vertretung eine Vollmacht.
- Kosten: Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
- Steuer: Erst wenn die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind, ist für den Zeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung zählen nicht mit.
- Versicherung: Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie Ihrer Versicherung schicken sollten. Wie lange hinterlegt werden muss, damit keine Prämie anfällt, klären Sie am besten gleich mit der Versicherung.
- Wechselkennzeichen: Einzelne Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können nicht stillgelegt werden.
Ein Fahrzeug ohne Kennzeichentafeln darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Sie brauchen also einen privaten Stellplatz.
Die Jahresfrist nicht verpassen
Hinterlegte Tafeln müssen vor Ablauf eines Jahres wieder abgeholt werden. Innerhalb dieser Frist kann auch eine neuerliche Hinterlegung beantragt werden. Wird die Jahresfrist überschritten und keine Verlängerung beantragt, erlischt die Zulassung. Abgeholt werden die Tafeln bei der Zulassungsstelle, bei der sie hinterlegt sind – ebenfalls gebührenfrei.
Wollen Sie ein hinterlegtes Auto verkaufen, ändert das am Ablauf wenig: Es muss trotzdem von Ihrem Namen abgemeldet oder auf den Käufer umgemeldet werden.
Das Wunschkennzeichen
Ein Wunschkennzeichen ist laut oesterreich.gv.at ein höchstpersönliches Recht:
- Es gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung.
- Wird das Fahrzeug innerhalb dieser 15 Jahre abgemeldet, bleibt das Recht auf Führung des Wunschkennzeichens unberührt.
- Es ist nicht übertragbar – weder an den Käufer Ihres Autos noch an eine andere Person.
- Es ist auf den Bereich der Behörde beschränkt, die es zugewiesen hat. Ziehen Sie in den Bereich einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde, kann es nicht mitgenommen werden.
- Eine Verlängerung um weitere 15 Jahre kann frühestens sechs Monate vor dem Erlöschen beantragt werden.
Die Bewilligung kostet derzeit insgesamt 235 Euro, dazu kommen 23 Euro für die Tafeln. Wer sein Wunschkennzeichen behalten will, muss beim Autoverkauf also nichts Besonderes tun; das Recht bleibt Ihnen erhalten, auch wenn das Auto abgemeldet wird.
So hilft Direkt-Autoankauf
Beim Verkauf an uns übernehmen wir den Papierkram und die Abmeldung. Möchten Sie Ihr Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freihalten lassen, sagen Sie uns das bitte gleich bei der Anfrage, damit wir es besprechen können. Das Auto holen wir kostenlos in ganz Österreich ab, bezahlt wird bar oder binnen 24 Stunden. Mehr auf der Seite Auto verkaufen – so funktioniert der Ankauf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.
Wie lange kann ich mein Kennzeichen nach dem Verkauf freihalten?
Bei der Abmeldung können Sie beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird – für längstens zwölf Monate. Das neue Fahrzeug melden Sie dann bei derselben Zulassungsstelle an.
Ist Hinterlegen dasselbe wie Abmelden?
Nein. Bei der Hinterlegung bleibt das Auto zugelassen, die Kennzeichentafeln werden nur vorübergehend – bis zu einem Jahr – abgegeben, etwa über den Winter. Für ein Auto, das Sie verkaufen, ist die Abmeldung der richtige Weg.
Geht mein Wunschkennzeichen verloren, wenn ich das Auto verkaufe?
Nein. Wird das Fahrzeug innerhalb der 15-jährigen Geltungsdauer abgemeldet, bleibt das Recht auf Führung des Wunschkennzeichens laut oesterreich.gv.at unberührt. Übertragen – etwa an den Käufer – kann man es aber nicht.
Spart die Hinterlegung Steuer?
Ja, wenn die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind: Dann ist für diesen Zeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen. Wie lange Sie für eine Prämienersparnis hinterlegen müssen, fragen Sie am besten Ihre Versicherung.
Nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular oder per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.
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