Ratgeber

Auto abmelden in Österreich – Ablauf, Unterlagen, Kosten

Kurz gesagt: Sie melden Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen ab – zuständig ist jede Zulassungsstelle in Österreich, und die Abmeldung ist gebührenfrei. Mitzubringen sind Lichtbildausweis, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, der Genehmigungsnachweis (etwa der Typenschein) und die Kennzeichentafeln. Beim Verkauf können Sie selbst abmelden oder jemanden mit schriftlicher Vollmacht schicken.

Wann muss ein Auto abgemeldet werden?

Die Abmeldung ist in Österreich im Kraftfahrgesetz geregelt (§ 43 KFG). Laut oesterreich.gv.at ist ein Fahrzeug abzumelden, wenn einer dieser Fälle eintritt:

  • Es soll nicht mehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.
  • Der dauernde Standort wird in den Bereich einer anderen Behörde verlegt.
  • Das Fahrzeug wurde verkauft und die bisherige Zulassungsbesitzerin bzw. der bisherige Zulassungsbesitzer ist nicht mehr rechtmäßig im Besitz.
  • Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht nicht mehr oder reicht nicht aus.

Für die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer ist der dritte Punkt entscheidend: Wer sein Auto verkauft, muss dafür sorgen, dass es nicht mehr auf den eigenen Namen zugelassen bleibt.

Wo meldet man ein Auto ab?

Abgemeldet wird bei einer Zulassungsstelle. Diese Stellen sind bei den Kfz-Versicherungen eingerichtet; oesterreich.gv.at verweist für die Suche auf den Versicherungsverband Österreich (VVO). Für die Abmeldung ist jede Zulassungsstelle innerhalb Österreichs zuständig – Sie müssen also nicht zur Stelle Ihrer eigenen Versicherung oder in Ihren Wohnbezirk. Das ist praktisch, wenn das Auto zum Beispiel am Zweitwohnsitz oder bei Verwandten steht.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

oesterreich.gv.at nennt für die Abmeldung folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die abmeldet
  • Zulassungsbescheinigung, beide Teile – Teil I ist der frühere Zulassungsschein, Teil II ist mit dem Genehmigungsnachweis verbunden
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument, zum Beispiel der Typenschein oder das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Kann die Zulassungsbescheinigung oder ein Teil davon nicht vorgelegt werden, muss bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund abgegeben werden. Wie Sie verlorene Dokumente ersetzen, lesen Sie im Ratgeber Unterlagen für den Autoverkauf.

Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung ist gebührenfrei. Sie wird auf beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Teil I bleibt nach Bestätigung der Abmeldung in der Regel bei der Person, die abmeldet. Ein Zulassungsschein im Scheckkartenformat wird durch Lochung entwertet und danach wieder ausgehändigt.

Abmelden beim Verkauf: vorher oder nachher?

Beim Verkauf gibt es zwei Wege:

  1. Sie melden selbst ab. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass Sie die Abmeldung zur Sicherheit auch selbst vor dem Verkauf erledigen können. Dann ist klar, dass ab diesem Zeitpunkt nichts mehr auf Ihren Namen läuft.
  2. Jemand anderer meldet ab oder um. Das kann die Käuferin oder der Käufer sein. Dafür braucht diese Person Ihre schriftliche Vollmacht. oesterreich.gv.at warnt allerdings: Erledigt sie die Abmeldung oder Ummeldung nicht schnell, tragen Sie das Risiko, für Strafen in Verbindung mit dem Fahrzeug verantwortlich zu bleiben.

Wichtig für die Neuanmeldung durch den Käufer: Bei einem Gebrauchtwagen verlangt die Zulassungsstelle unter anderem einen Nachweis über den Erwerb – etwa einen Kaufvertrag oder eine Rechnung, aus der der Name des Käufers hervorgeht, oder eine persönliche Erklärung der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers. Ein sauber ausgefüllter Kaufvertrag hilft also beiden Seiten.

Tipp: Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe fest. Damit können Sie im Zweifel belegen, ab wann das Fahrzeug nicht mehr in Ihrem Besitz war.

Was passiert mit Kennzeichen und Versicherung?

Die Kennzeichentafeln gehören zu den Unterlagen, die Sie zur Abmeldung mitbringen. Sie können dabei beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird – laut oesterreich.gv.at für längstens zwölf Monate. Das neue Fahrzeug muss dann bei derselben Zulassungsstelle angemeldet werden. Details und den Unterschied zur Hinterlegung erklärt der Ratgeber Kennzeichen behalten oder hinterlegen.

Zur Versicherung: Wird das Auto abgemeldet, sollten Sie das auch Ihrer Versicherung melden. Laut dem Konsumentenportal des Sozialministeriums bekommen Sie so den noch nicht verbrauchten Prämienanteil zurück. Mehr dazu im Ratgeber Versicherung und Steuer nach dem Verkauf.

Sonderfall: Die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer ist verstorben

Ist die Person, auf die das Auto zugelassen ist, verstorben, ist die oder der zur Vertretung des Nachlasses Berufene zuständig – meist eine Notarin oder ein Notar. oesterreich.gv.at empfiehlt, vor jeder weiteren Verwendung mit der Kfz-Versicherung zu klären, ob noch Versicherungsschutz besteht. Für die Abmeldung können dann zusätzlich eine Zustimmungserklärung der Nachlassverwaltung oder die Einantwortungsurkunde nötig sein.

So hilft Direkt-Autoankauf

Wenn Sie Ihr Auto an uns verkaufen, übernehmen wir den Papierkram und die Abmeldung – Sie müssen dafür nicht selbst zur Zulassungsstelle. Wir holen das Fahrzeug kostenlos in ganz Österreich ab, auch wenn es nicht mehr fahrbereit oder bereits abgemeldet ist, und zahlen bar oder binnen 24 Stunden. Wie der Ankauf abläuft, lesen Sie auf der Seite Auto verkaufen – so funktioniert der Ankauf.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf Basis der unten genannten Quellen. Dies ist keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.

Was kostet die Abmeldung eines Autos in Österreich?

Nichts. Laut oesterreich.gv.at fallen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs keine Gebühren an.

Muss ich zur Zulassungsstelle in meinem Bezirk?

Nein. Für die Abmeldung ist jede Zulassungsstelle innerhalb Österreichs zuständig. Zulassungsstellen sind bei den Kfz-Versicherungen eingerichtet.

Darf der Käufer mein Auto abmelden?

Ja, wenn Sie ihm eine schriftliche Vollmacht geben. Erledigt er die Abmeldung oder Ummeldung aber nicht rasch, bleiben Sie laut oesterreich.gv.at dem Risiko ausgesetzt, für Strafen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verantwortlich zu sein.

Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Sie können bei der Abmeldung beantragen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug freigehalten wird – für längstens zwölf Monate. Das neue Fahrzeug melden Sie dann bei derselben Zulassungsstelle an.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular oder per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.

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