Pickerl abgelaufen – was jetzt?
Kurz gesagt: Derzeit können Sie die § 57a-Begutachtung ab einem Monat vor bis vier Monate nach dem gelochten Monat machen lassen; danach darf das Auto nicht mehr gefahren werden, und es drohen Strafen. Ab 19. Mai 2027 ändern sich die Regeln: Begutachtung bis zu vier Monate vorher, keine Nachfrist mehr, Übergangszeit bis November 2027. Verkaufen können Sie ein Auto ohne gültiges Pickerl trotzdem.
Was das Pickerl ist und wann es fällig wird
Das „Pickerl“ ist die Begutachtungsplakette nach § 57a Kraftfahrgesetz. Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Für Pkw gilt derzeit die sogenannte 3-2-1-Regel: erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, danach jährlich.
Fällig ist die Begutachtung in dem Monat, der auf der Plakette gelocht ist – das ist der Monat der Erstzulassung. Durchgeführt wird sie bei einer ermächtigten Begutachtungsstelle, etwa beim ÖAMTC, beim ARBÖ oder in einer Kfz-Werkstatt. Geprüft werden laut oesterreich.gv.at unter anderem Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen sowie Lärm und Abgase. Die Kosten legt die jeweilige Begutachtungsstelle fest.
Die Fristen heute: ein Monat vorher, vier Monate danach
Die Begutachtung muss nicht genau im gelochten Monat stattfinden. Laut oesterreich.gv.at (Stand der Seite: 12. Jänner 2026) kann sie für Pkw vom Beginn des vorausgehenden Kalendermonats bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonats gemacht werden, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt.
Beispiel: Ist auf Ihrem Pickerl der März gelocht, können Sie ab 1. Februar zur Begutachtung. Die Nachfrist endet mit Ende Juli. Ab August ist das Pickerl abgelaufen – das Auto darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Achtung bei Fahrten ins Ausland: oesterreich.gv.at empfiehlt, nur mit gültigem Pickerl zu reisen, also vor dem Ende des gelochten Monats. Die österreichische Toleranzfrist wird in anderen Staaten oft nicht anerkannt.
Ab 19. Mai 2027: neue Intervalle, keine Nachfrist
Mit einer Gesetzesänderung werden die Pickerl-Intervalle verlängert. Laut ÖAMTC gilt ab 19. Mai 2027 für Pkw, Motorräder und Mopeds, leichte Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger:
- Neues Intervall 4-2-2-2-1: erste Begutachtung nach vier Jahren, dann drei weitere im Abstand von zwei Jahren, danach jährlich. Die neuen Intervalle gelten auch für bereits zugelassene Fahrzeuge je nach Fahrzeugalter.
- Neue Toleranz: Die Begutachtung ist bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitsmonat möglich.
- Keine Nachfrist mehr: Die bisherige Überziehungsfrist von vier Monaten entfällt.
- Übergangszeit: Bis November 2027 gelten laut ÖAMTC noch die alten Überziehungsfristen.
- Austauschplakette: Fahrzeuge, die nach dem neuen Intervall länger Zeit haben, können ab 19. Mai 2027 – nicht früher – eine Austauschplakette mit dem neuen Datum erhalten.
Nicht betroffen sind Fahrzeuge mit eigenen Prüfintervallen, etwa Lkw, Taxis oder historische Fahrzeuge. Spätestens nach dem Ende der Übergangszeit kann sich also niemand mehr auf vier Monate Nachfrist verlassen – wer seine Fälligkeit prüfen will, kann den Pickerlrechner des ÖAMTC nutzen.
Welche Strafen drohen?
Wer nach Ablauf der Frist weiterfährt, riskiert laut ÖAMTC theoretisch bis zu 10.000 Euro Strafe – und zwar sowohl die Zulassungsbesitzerin bzw. der Zulassungsbesitzer als auch die Person am Steuer. Das Risiko beschränkt sich nicht auf die Geldstrafe: Ist ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Halter und Lenker zusätzlich zur Verantwortung gezogen werden.
Begutachtung nicht bestanden?
Hat das Fahrzeug schwere Mängel oder besteht „Gefahr im Verzug“, muss laut oesterreich.gv.at vor einer neuerlichen Vorführung repariert werden. Eine Plakette gibt es erst, wenn keine schweren Mängel mehr vorliegen. Dann stehen Sie vor derselben Frage wie bei jedem größeren Schaden: reparieren oder verkaufen? Der Ratgeber Motorschaden: reparieren oder verkaufen? zeigt, wie Sie das durchrechnen.
Ein Auto ohne Pickerl verkaufen
Ein abgelaufenes Pickerl verbietet den Verkauf nicht. Es macht ihn aber schwieriger, denn:
- Der Käufer braucht für die Anmeldung ein Gutachten. Laut oesterreich.gv.at verlangt die Zulassungsstelle bei einem Gebrauchtwagen ein gültiges, positives Prüfgutachten, sofern bereits eine Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten nicht in der Datenbank gespeichert ist.
- Das Auto darf nicht mehr gefahren werden. Nach Ablauf der Frist darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden – Probefahrten des Käufers auf öffentlichen Straßen sind deshalb nicht möglich. Was beim privaten Abschleppen gilt, steht im Ratgeber Motorschaden: reparieren oder verkaufen?
- Offenheit schützt Sie. Geben Sie im Kaufvertrag an, dass das Pickerl abgelaufen ist, und legen Sie ein vorhandenes negatives Gutachten mit der Mängelliste bei.
Viele Privatkäufer springen bei einem Auto ohne Pickerl ab. Händler und Ankäufer kaufen solche Fahrzeuge dagegen häufig trotzdem – sie kalkulieren die Mängel in den Preis ein.
So hilft Direkt-Autoankauf
Wir kaufen Autos auch ohne gültiges Pickerl und auch nach negativem Gutachten – nicht fahrbereite oder bereits abgemeldete Fahrzeuge ebenso. Die Abholung ist in ganz Österreich kostenlos, Sie müssen das Auto also nicht mehr selbst bewegen. Papierkram und Abmeldung übernehmen wir, bezahlt wird bar oder binnen 24 Stunden. Mehr auf der Seite Auto ohne Pickerl verkaufen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.
Wie lange darf ich nach dem gelochten Monat noch fahren?
Derzeit kann die Begutachtung vom Beginn des Vormonats bis zum Ende des vierten Kalendermonats nach dem gelochten Monat gemacht werden. Ist das Pickerl im März gelocht, reicht das Zeitfenster also von Februar bis Ende Juli. Ab 19. Mai 2027 fällt diese Nachfrist weg; bis November 2027 gilt laut ÖAMTC eine Übergangszeit.
Was droht, wenn ich mit abgelaufenem Pickerl fahre?
Laut ÖAMTC theoretisch bis zu 10.000 Euro Strafe – für Zulassungsbesitzer und Lenker. Führt ein Mangel, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, zu einem Unfall, drohen zusätzlich weitere Konsequenzen.
Kann ich ein Auto ohne gültiges Pickerl verkaufen?
Ja. Der Käufer braucht für die Anmeldung aber ein gültiges, positives Gutachten, wenn die Begutachtung fällig war. Privat ist ein solches Auto deshalb schwerer zu verkaufen; ein Händler oder Ankäufer kauft es oft trotzdem.
Gilt die Nachfrist auch im Ausland?
Nicht verlässlich. oesterreich.gv.at rät, Auslandsfahrten nur mit gültigem Pickerl zu unternehmen – also vor dem Ende des gelochten Monats –, weil die österreichische Toleranzfrist in anderen Staaten oft nicht anerkannt wird.
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