Ratgeber

Motorschaden: reparieren oder verkaufen?

Kurz gesagt: Eine Reparatur lohnt sich, wenn das Auto danach deutlich mehr wert ist, als sie kostet, und Sie es ohnehin weiterfahren wollen. Bei älteren Autos mit vielen Kilometern übersteigen die Kosten oft den späteren Wert – dann ist der Verkauf im jetzigen Zustand meist die bessere Wahl. Wichtig beim Verkauf: den Schaden offen angeben und im Kaufvertrag festhalten.

Erst Klarheit: Was ist eigentlich kaputt?

„Motorschaden“ ist ein weiter Begriff. Dahinter kann ein vergleichsweise überschaubarer Defekt stecken – etwa ein Sensor, eine Zündspule oder ein Turbolader – oder ein kapitaler Schaden an Kolben, Kurbelwelle oder Zylinderkopf. Bevor Sie entscheiden, sollten Sie deshalb wissen, womit Sie es zu tun haben:

  • Symptome notieren: Warnleuchte, Geräusche, Rauch, Ölverlust, Leistungsverlust, Motor springt nicht mehr an.
  • Diagnose einholen: Eine Werkstatt kann den Fehlerspeicher auslesen und die Ursache eingrenzen. Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
  • Kostenvoranschlag: Bitten Sie um einen schriftlichen Voranschlag – bei größeren Schäden am besten von zwei Werkstätten.

Fahren Sie mit einem schweren Motorschaden nicht weiter. Das kann den Schaden vergrößern und ist ein Sicherheitsrisiko.

Die Rechnung: Reparaturkosten gegen Fahrzeugwert

Die entscheidende Frage lautet: Was ist das Auto nach der Reparatur wert – und was bekommen Sie jetzt dafür? Ein einfaches Schema hilft:

  1. Schätzen Sie den Wert des Autos in repariertem Zustand. Hilfe dazu gibt der Ratgeber Was ist mein Auto wert?
  2. Ziehen Sie die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag ab – mit Reserve, denn beim Zerlegen eines Motors tauchen oft weitere Schäden auf.
  3. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Preis, den Sie für das Auto im jetzigen Zustand bekommen.

Ist der Unterschied klein oder negativ, rechnet sich die Reparatur nicht. Dazu kommt: Eine Motorreparatur macht aus einem älteren Auto kein neues. Bremsen, Fahrwerk, Getriebe und Karosserie altern weiter – und das nächste Pickerl steht irgendwann an.

Wann sich die Reparatur lohnen kann

  • Das Auto ist noch relativ jung, gepflegt und sonst in gutem Zustand.
  • Der Defekt ist klar eingegrenzt und die Kosten sind überschaubar.
  • Sie wollen das Auto noch mehrere Jahre selbst fahren.
  • Es besteht noch eine Garantie oder Kulanz des Herstellers – fragen Sie bei der Markenwerkstatt nach.

Wann der Verkauf die bessere Wahl ist

  • Die Reparatur kostet einen großen Teil dessen, was das Auto repariert noch wert wäre.
  • Das Auto hat einen hohen Kilometerstand, und weitere Reparaturen sind absehbar.
  • Das Pickerl ist ohnehin fällig oder abgelaufen, und weitere Mängel sind bekannt. Bei der § 57a-Begutachtung werden unter anderem Motor, Bremsen, Fahrgestell und Karosserie geprüft; bei schweren Mängeln gibt es keine neue Plakette. Mehr im Ratgeber Pickerl abgelaufen.
  • Sie brauchen ohnehin ein anderes Auto und wollen nicht in ein Fahrzeug investieren, das Sie danach verkaufen.

Faustregel: Eine teure Reparatur unmittelbar vor dem Verkauf holen Sie über den Verkaufspreis in aller Regel nicht vollständig wieder herein. Wer ohnehin verkaufen will, fährt meist besser, wenn er das Auto im jetzigen Zustand anbietet.

Ein Auto mit Motorschaden verkaufen: Das müssen Sie beachten

Den Schaden offenlegen. Auch privat können Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Der Oberste Gerichtshof hat aber klargestellt: Ein solcher Ausschluss umfasst keine Mängel, deren Fehlen zugesichert oder die arglistig verschwiegen wurden. Wer einen bekannten Motorschaden verschweigt, riskiert also, trotz Ausschluss zu haften.

Im Vertrag festhalten. Der ÖAMTC-Mustervertrag sieht eine Leistungsbeschreibung vor, in der Mängel und Vorschäden aufgelistet werden können – auch die Höhe von Reparaturkosten. Die Zusicherung „verkehrs- und betriebssicher“ sollten Sie laut ÖAMTC nur ankreuzen, wenn Sie sie wirklich abgeben können. Bei einem Motorschaden ist das in aller Regel nicht der Fall. Mehr dazu im Ratgeber Kaufvertrag beim Autoverkauf.

Transport klären. Ein Auto, das nicht mehr fährt, muss abgeholt werden. Privat mit Seil oder Stange abschleppen dürfen Sie laut oesterreich.gv.at nur, wenn Lenkung und mindestens eine Bremsanlage des abgeschleppten Autos ausreichend wirken, jemand es lenkt und die Verbindung höchstens acht Meter lang und gut sichtbar gekennzeichnet ist. Dabei gilt maximal 40 km/h; auf Autobahnen und Autostraßen darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. In allen anderen Fällen braucht es einen Abschleppwagen oder Anhänger.

Abmeldung nicht vergessen. Soll das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden oder ist es verkauft, ist es abzumelden. Der Ratgeber Auto abmelden erklärt, wie das geht.

So hilft Direkt-Autoankauf

Wir kaufen auch nicht fahrbereite Autos an – alle Autos ab Baujahr 2009, Geländewagen, Firmenfahrzeuge, Busse, Pickups und Pritschenfahrzeuge jedes Baujahr. Die Abholung ist in ganz Österreich kostenlos, Papierkram und Abmeldung übernehmen wir, und bezahlt wird bar oder binnen 24 Stunden. Beschreiben Sie uns bei der Anfrage, was Sie beobachtet haben, und schicken Sie eine vorhandene Diagnose mit. Mehr auf der Seite Auto mit Motorschaden verkaufen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.

Muss ich einen Motorschaden beim Verkauf angeben?

Ja, dringend. Ein Gewährleistungsausschluss schützt laut OGH auch beim Privatverkauf nicht vor Ansprüchen wegen Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden. Schreiben Sie den Schaden deshalb ausdrücklich in den Kaufvertrag.

Darf ich ein Auto mit Motorschaden abschleppen?

Privat mit Seil oder Stange nur, wenn Lenkung und mindestens eine Bremse ausreichend wirken und jemand das abgeschleppte Auto lenkt. Es gilt höchstens 40 km/h, auf Autobahnen darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Sonst braucht es einen Abschleppwagen oder Anhänger.

Lohnt sich ein Austauschmotor?

Das hängt vom Wert des Autos im reparierten Zustand ab. Holen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein und vergleichen Sie ihn mit dem, was das Auto nach der Reparatur realistisch wert wäre – und mit dem Preis, den Sie im jetzigen Zustand bekommen.

Muss ich das Auto mit Motorschaden abmelden?

Wenn es nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden soll, ist es laut oesterreich.gv.at abzumelden. Beim Verkauf muss es ohnehin von Ihrem Namen abgemeldet oder umgemeldet werden.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular oder per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.

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