Ratgeber

Versicherung und Steuer nach dem Autoverkauf

Kurz gesagt: Mit dem Verkauf geht Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung von Gesetzes wegen auf den Käufer über – sie endet also nicht von selbst. Melden Sie den Verkauf und die Abmeldung Ihrer Versicherung; für die Zeit danach erhalten Sie den nicht verbrauchten Prämienanteil zurück. Die motorbezogene Versicherungssteuer hebt der Versicherer mit der Prämie ein, sie endet anteilig mit dem Vertrag.

Die Haftpflichtversicherung geht auf den Käufer über

Viele Verkäuferinnen und Verkäufer gehen davon aus, dass ihre Versicherung mit dem Verkauf einfach aufhört. Das stimmt so nicht. Laut ÖAMTC geht die Kfz-Haftpflichtversicherung beim Verkauf eines zugelassenen Autos von Gesetzes wegen auf den Erwerber über (§ 158h in Verbindung mit § 70 Versicherungsvertragsgesetz). Der ÖAMTC-Mustervertrag ergänzt: Das gilt für sämtliche Versicherungen am Fahrzeug, also Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung.

Was daraus folgt:

  • Der Käufer kann kündigen: Will er den Vertrag nicht übernehmen, kann er ihn binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen.
  • Der Versicherer kann kündigen: binnen eines Monats, nachdem er vom Verkauf erfahren hat, mit einer Frist von einem Monat.
  • Sie haften mit: Verkäufer und Käufer haften laut ÖAMTC für offene Prämienschulden des laufenden Versicherungsjahres.

Was Sie nach dem Verkauf tun sollten

  1. Verkauf melden. Informieren Sie Ihre Versicherung schriftlich über den Verkauf – mit Datum, Uhrzeit und Namen des Käufers. Laut ÖAMTC akzeptieren viele Versicherer eine Mitteilung über den Verkauf zusammen mit einer Kündigung.
  2. Auf Nummer sicher gehen. Wer ganz sicher sein will, dass der Vertrag nicht weiterläuft, lässt sich laut ÖAMTC vom Käufer ein Kündigungsschreiben unterschreiben und schickt es eingeschrieben an die Versicherung. Dann sollte aber auch sichergestellt sein, dass die Kennzeichentafeln nicht missbraucht werden können.
  3. Abmeldung melden. Wird das Auto abgemeldet oder verschrottet, ist das laut Konsumentenportal des Sozialministeriums der Versicherung und der Zulassungsbehörde zu melden. Auf diesem Weg bekommen Sie den noch nicht verbrauchten Prämienanteil zurück, weil das versicherte Interesse weggefallen ist.

Am klarsten ist die Lage, wenn das Auto bei der Übergabe von Ihrem Namen abgemeldet wird. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Auto abmelden.

Prämie zurück: wie abgerechnet wird

Wird der Versicherungsvertrag während der Versicherungsperiode aufgelöst, darf der Versicherer laut ÖAMTC nur den Teil der Prämie verlangen, der der bis dahin verstrichenen Vertragslaufzeit entspricht – man spricht von aliquoter Prämienabrechnung. Eine im Voraus bezahlte Jahresprämie wird also teilweise zurückerstattet. Zwei Einschränkungen nennt der ÖAMTC:

  • Für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Jänner 1995 geschlossen wurden, gilt die aliquote Abrechnung nicht.
  • Hat der Vertrag kürzer als ein Jahr gedauert, kann ein Kurztarif zur Anwendung kommen, der teurer ist als der Normaltarif.

Wie viel Sie konkret zurückbekommen, rechnet Ihre Versicherung ab. Prüfen Sie die Abrechnung und fragen Sie nach, wenn sie Ihnen nicht plausibel erscheint.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Für Pkw und Kombis, die meisten Motorräder sowie andere Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht fällt in Österreich die motorbezogene Versicherungssteuer an. Laut Unternehmensserviceportal des Bundes gilt:

  • Sie wird zusammen mit der Haftpflichtprämie eingehoben und vom Versicherer direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen dafür nichts gesondert anmelden oder abmelden.
  • Sie wird für jeden Monat ermittelt, in dem ein Haftpflichtvertrag besteht.
  • Beginnt oder endet der Vertrag während eines Kalendermonats, ist sie nur anteilig zu entrichten; der Monat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt.

Endet Ihr Versicherungsvertrag mit der Abmeldung bzw. der Übernahme durch den Käufer, endet damit auch Ihre motorbezogene Versicherungssteuer. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versicherung.

Schwere Fahrzeuge: Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie Zugmaschinen und Motorkarren gilt nicht die motorbezogene Versicherungssteuer. Für sie ist die Kraftfahrzeugsteuer direkt beim Finanzamt zu entrichten. Wer ein solches Fahrzeug verkauft, sollte die Steuerpflicht mit dem Finanzamt bzw. der Steuerberatung abklären.

Firmenfahrzeuge: Steuerberatung einbeziehen

Verkaufen Sie ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen – etwa ein Firmenauto –, kann der Verkauf steuerliche Folgen im Unternehmen haben. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie verkaufen. Mehr zum Verkauf von Firmenfahrzeugen auf der Seite Firmenauto verkaufen.

So hilft Direkt-Autoankauf

Beim Verkauf an uns übernehmen wir den Papierkram und die Abmeldung. Die Meldung an Ihre Versicherung erledigen Sie am besten selbst gleich nach dem Verkauf – mit dem Datum der Übergabe. Wir holen das Auto kostenlos in ganz Österreich ab und zahlen bar oder binnen 24 Stunden. Mehr auf der Seite Auto verkaufen – so funktioniert der Ankauf.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf Basis der unten genannten Quellen. Konkrete Beträge und Fristen Ihres Vertrags nennt Ihnen Ihre Versicherung. Dies ist keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.

Endet meine Kfz-Versicherung automatisch mit dem Verkauf?

Nicht automatisch. Beim Verkauf geht die Kfz-Haftpflichtversicherung von Gesetzes wegen auf den Käufer über; er kann sie binnen eines Monats ab dem Kauf kündigen. Wird das Auto abgemeldet, melden Sie das Ihrer Versicherung – so bekommen Sie den nicht verbrauchten Prämienanteil zurück.

Bekomme ich die im Voraus bezahlte Jahresprämie zurück?

Endet der Vertrag während der Versicherungsperiode, darf der Versicherer laut ÖAMTC nur den Teil der Prämie verlangen, der der verstrichenen Laufzeit entspricht. Achtung: Hat der Vertrag kürzer als ein Jahr gedauert, kann ein teurerer Kurztarif zur Anwendung kommen.

Muss ich die motorbezogene Versicherungssteuer selbst abmelden?

Nein. Sie wird zusammen mit der Haftpflichtprämie eingehoben und vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Sie wird für jeden Monat berechnet, in dem der Haftpflichtvertrag besteht – endet er während eines Monats, nur anteilig.

Wer zahlt offene Prämien nach dem Verkauf?

Laut ÖAMTC haften Verkäufer und Käufer für offene Prämienschulden des laufenden Versicherungsjahres. Melden Sie den Verkauf deshalb rasch Ihrer Versicherung und sorgen Sie für eine zügige Abmeldung oder Ummeldung.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular oder per WhatsApp – wir melden uns schnellstmöglich.

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