Ratgeber

Unterlagen für den Autoverkauf – was Sie brauchen

Kurz gesagt: Unverzichtbar für die Anmeldung durch den Käufer sind die Zulassungsbescheinigung und der Genehmigungsnachweis, meist der Typenschein. Fehlt bei der Abmeldung ein Teil der Zulassungsbescheinigung, müssen Sie den Grund bei der Zulassungsstelle erklären. Dazu kommen ein Kaufvertrag, das letzte Pickerl-Gutachten, Serviceheft und Rechnungen sowie alle Schlüssel. Fehlt ein Dokument, lässt sich bei der Zulassungsstelle meist ein Duplikat beantragen.

Die Pflichtdokumente: Zulassungsbescheinigung und Typenschein

Im Alltag spricht man noch vom Zulassungsschein und vom Typenschein. Amtlich heißt der Zulassungsschein heute Zulassungsbescheinigung Teil I. Er belegt, dass das Fahrzeug zugelassen ist, und kann auf Papier oder als Scheckkarte ausgestellt sein.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der Zulassung mit dem Genehmigungsnachweis verbunden – das ist in der Regel der Typenschein, bei manchen Fahrzeugen eine Einzelgenehmigung, eine Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Beides zusammen heißt Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Laut oesterreich.gv.at muss genau dieses Dokument bei jeder neuerlichen Zulassung vorgelegt werden.

Für den Verkauf bedeutet das: Ohne Zulassungsbescheinigung und Typenschein kann die Käuferin oder der Käufer das Auto nicht auf sich anmelden. Auch für die Abmeldung werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie der Genehmigungsnachweis verlangt; kann ein Teil der Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden, ist laut oesterreich.gv.at bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund abzugeben.

Nachweis über den Verkauf: der Kaufvertrag

Wer einen Gebrauchtwagen anmeldet, muss bei der Zulassungsstelle belegen, dass er ihn rechtmäßig erworben hat. oesterreich.gv.at nennt dafür unter anderem einen Kaufvertrag, eine Rechnung oder Verkaufsbestätigung, aus der der Name des Käufers hervorgeht, oder eine persönliche Erklärung der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle. Werden Unterschriften angezweifelt, kann eine Beglaubigung oder Bestätigung – etwa durch die Behörde, den ÖAMTC oder den ARBÖ – verlangt werden.

Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt aber vor allem Sie als Verkäufer: Er hält Preis, Zustand, Kilometerstand und Übergabezeitpunkt fest. Was hineingehört, lesen Sie im Ratgeber Kaufvertrag beim Autoverkauf.

Das letzte Pickerl-Gutachten

Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens verlangt die Zulassungsstelle ein gültiges, positives Prüfgutachten nach § 57a KFG – sofern eine Begutachtung bereits fällig geworden ist und das Gutachten nicht ohnehin in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist. Legen Sie das letzte Gutachten deshalb zu den Unterlagen. Der ÖAMTC-Mustervertrag führt den „letzten Prüfbericht nach § 57a KFG“ ausdrücklich unter den Dingen an, die mit dem Fahrzeug übergeben werden. Ist das Pickerl abgelaufen, lesen Sie den Ratgeber Pickerl abgelaufen – was jetzt?

Serviceheft, Rechnungen und Schlüssel

Diese Unterlagen sind nicht vorgeschrieben, machen aber einen großen Unterschied:

  • Serviceheft mit den Stempeln der Werkstatt – es belegt, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde.
  • Rechnungen über Reparaturen, neue Reifen, Zahnriemen oder Bremsen – sie zeigen, was zuletzt gemacht wurde.
  • Alle Schlüssel, auch Ersatz- und Werkstattschlüssel. Der ÖAMTC-Vertrag sieht ein eigenes Feld für die Anzahl der Kfz-Schlüssel vor.
  • Zubehör wie zweiter Radsatz, Ladekabel beim E-Auto oder Dachträger – im Vertrag festhalten, was im Fahrzeug verbleibt.
  • Autobahn-Vignette: Im ÖAMTC-Vertrag kann vermerkt werden, bis wann sie gültig ist.

Übrigens: In der Zulassungsbescheinigung scheinen frühere Besitzer nicht mehr namentlich auf. Käufer fragen deshalb oft nach der Vorgeschichte – alte Kaufverträge und Rechnungen beantworten diese Frage am besten.

Was tun, wenn ein Dokument fehlt?

Zulassungsbescheinigung verloren: Laut oesterreich.gv.at genügt bei Verlust eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle, das Duplikat wird sofort ausgestellt. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das Duplikat eines Papier-Zulassungsscheins ist gebührenfrei, das einer Scheckkarte kostet 31,10 Euro.

Typenschein verloren: Dafür gibt es ein Duplikat-Genehmigungsdokument. Der Verlust muss gegenüber der Zulassungsstelle glaubhaft gemacht werden; nötig sind unter anderem ein Lichtbildausweis, eine Verlusterklärung bzw. Diebstahlsanzeige und eine schriftliche Erklärung, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind. Bei Fahrzeugen, die ab 1. Juli 2007 erstmals zugelassen wurden, wird zuvor in einer Datenbank geprüft, ob gegen das Duplikat Bedenken bestehen. Bei Leasingfahrzeugen braucht es zusätzlich die Zustimmung der Leasinggeberin. Die Ausstellung selbst ist gebührenfrei.

Hinweis zu Leasing und Kredit: Ist das Auto geleast oder als Sicherheit für einen Kredit verpfändet, sind Sie in der Regel nicht allein verfügungsberechtigt. Der ÖAMTC-Vertrag weist darauf hin, dass die Zusicherung „alleiniges und unbelastetes Eigentum“ in diesem Fall nicht angekreuzt werden darf. Klären Sie das vor dem Verkauf mit der Leasing- oder Kreditgeberin.

Checkliste zum Ausdrucken

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit Typenschein bzw. Genehmigungsnachweis
  3. Letztes § 57a-Gutachten
  4. Serviceheft und Rechnungen
  5. Alle Schlüssel und das Zubehör
  6. Ausgefüllter Kaufvertrag in zwei Exemplaren
  7. Amtlicher Lichtbildausweis – für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle ohnehin nötig

So hilft Direkt-Autoankauf

Legen Sie für den Verkauf an uns bereit, was Sie haben. Fehlt ein Dokument, sagen Sie es uns bitte schon bei der Anfrage. Den Papierkram und die Abmeldung übernehmen wir, das Auto holen wir kostenlos in ganz Österreich ab – auch nicht fahrbereit oder bereits abgemeldet. Bezahlt wird bar oder binnen 24 Stunden. Mehr zum Ablauf auf der Seite Auto verkaufen – so funktioniert der Ankauf.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsschein und Typenschein?

Der Zulassungsschein heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil I und belegt die Zulassung. Der Typenschein ist ein Genehmigungsnachweis; bei der Zulassung wird er mit Teil II der Zulassungsbescheinigung zum Fahrzeug-Genehmigungsdokument verbunden.

Ich habe den Zulassungsschein verloren. Was nun?

Bei Verlust genügt laut oesterreich.gv.at eine Erklärung bei der Zulassungsstelle; das Duplikat wird sofort ausgestellt. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei nötig. Das Papier-Duplikat ist gebührenfrei, eine Scheckkarte kostet 31,10 Euro.

Der Typenschein ist weg. Kann ich trotzdem verkaufen?

Für einen verlorenen Typenschein kann bei der Zulassungsstelle ein Duplikat-Genehmigungsdokument beantragt werden. Dafür sind unter anderem eine Verlusterklärung und eine Erklärung über das Eigentum nötig. Sagen Sie einem Käufer offen, dass das Dokument fehlt.

Muss das Serviceheft dabei sein?

Vorgeschrieben ist es für die Ummeldung nicht. Ein vollständiges Serviceheft und Rechnungen machen die Vorgeschichte aber nachvollziehbar – der ÖAMTC-Mustervertrag sieht es ausdrücklich als übergebenes Dokument vor.

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